Straßenbauer sind für die Herstellung von Straßen und Radwegen, Gehwegen und Plätzen inklusive Vermessung und Festlegung der Trassenführung vor Ort zuständig. Zum Aufgabenbereich gehören aber auch das Schaffen eines tragfähigen Untergrundes, das Setzen von Bordsteinen, die Herstellung von Pflasterrinnen sowie das Anlegen von Randstreifen und Böschungen.